Stadtentwässerung BS

Informationen zur Abwasserbeseitigung in Kleingärten

Anforderungen an Bau und Betrieb von Abwassersammelgruben

A. Einbau von neuen Abwassergruben:

Welche Anlagen sind zulässig?
Anlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik oder vergleichbaren Zertifikaten für die Sammlung von häuslichem Schmutzwasser wie
  • Schächte aus Betonfertigteilen nach DIN 4034, Teil 1 oder
  • Kunststoffbehälter mit Zulassungs-Nr. wie z.B. Z- 47.11- 007

Welche Reihenfolge ist einzuhalten?

B. Betrieb vorhandener Abwassergruben:

Anlagen, die vor 1982 rechtmäßig gebaut (mit entsprechender Entwässerungsgenehmigung) und von der Stadt geprüft wurden, genießen Bestandsschutz und sind in Abständen von 10 Jahren auf Dichtheit zu prüfen. Für alle übrigen Anlagen gelten folgende Übergangsfristen:

Danach dürfen gemauerte Schächte, alle Anlagen Marke „Eigenbau“, Regentonnen, Kunststofftanks u.ä. nicht mehr genutzt werden!

C. Entsorgung von Abwassergruben:

Die meisten Gärten können wegen der fehlenden Wegbreite leider nicht individuell mit einem Entsorgungsfahrzeug angefahren werden. Die Entleerungen erfolgen, wie bisher, über die vereinseigene Sammelgrube. Zur Abrechnung der abgefahrenen/entsorgten Mengen erhalten die Gartenpächter einen separaten Gebührenbescheid der Stadt Braunschweig.

D. Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen:

Für die Prüfungen können von der Stadt Braunschweig zugelassene Fachunternehmen beauftragt werden. Es wird empfohlen, zur Minimierung von u.a. Anfahrtskosten, mehrere Anlagen zur Prüfung anzumelden und sogenannte Sammelaufträge zu erteilen. Die aktuelle Fachbetriebsliste finden Sie unter Zugelassene Fachbetriebe DHP 2024_10_01.pdf Bitte beachten Sie, dass nur zugelassene Anlagen geprüft werden!


Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Vogel, Stadtentwässerung Braunschweig GmbH, Telefon: (05 31) 383 45 324 Webseite: Stadtentwässerung Braunschweig