Informationen zur Abwasserbeseitigung in Kleingärten |
Anlagen, die vor 1982 rechtmäßig gebaut (mit entsprechender Entwässerungsgenehmigung) und von der Stadt geprüft wurden, genießen Bestandsschutz und sind in Abständen von 10 Jahren auf Dichtheit zu prüfen. Für alle übrigen Anlagen gelten folgende Übergangsfristen:
Die meisten Gärten können wegen der fehlenden Wegbreite leider nicht individuell mit einem Entsorgungsfahrzeug angefahren werden. Die Entleerungen erfolgen, wie bisher, über die vereinseigene Sammelgrube. Zur Abrechnung der abgefahrenen/entsorgten Mengen erhalten die Gartenpächter einen separaten Gebührenbescheid der Stadt Braunschweig.
Für die Prüfungen können von der Stadt Braunschweig zugelassene Fachunternehmen beauftragt werden. Es wird empfohlen, zur Minimierung von u.a. Anfahrtskosten, mehrere Anlagen zur Prüfung anzumelden und sogenannte Sammelaufträge zu erteilen. Die aktuelle Fachbetriebsliste finden Sie unter Zugelassene Fachbetriebe DHP 2024_10_01.pdf Bitte beachten Sie, dass nur zugelassene Anlagen geprüft werden!
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Vogel, Stadtentwässerung Braunschweig GmbH, Telefon: (05 31) 383 45 324 Webseite: Stadtentwässerung Braunschweig