Achten Sie auf einheitlichen Schnitt und auf die Form!
Und die Hecke darf nicht höher als ein (1) Meter sein.
Wir erinnern: Schneiden außerhalb der Termine ist mit Strafgeld belegt (s.u.)!
Und ... bitte reinigen Sie auch den ➜ ½ Weg!
Werner Hilmers
Vorsitzender
Von der Mitgliederversammlung ist folgender Antrag mit Mehrheit beschlossen worden. „Strafgeld für Heckenschnitt außerhalb der Termine“ 1. Wer seine Hecke 1. Woche nach Terminende immer noch nicht geschnitten hat, hat für jede Woche Verzug (ab Termin Ende) 25,- € zu begleichen. Sollte die Hecke spätestens 3 Wochen nach dem Termin nicht geschnitten sein, so lässt der Vorstand die Hecke schneiden. Dann erhält das Strafgeld derjenige, welcher die Hecke im Auftrag des Vereins geschnitten hat. Die geschnittene Hecke wird hinter der Hecke im Garten des Verursachers (Gartenfreund) abgelegt. Der Weg muss geräumt werden. 2. Wer seine Hecke vorher schneidet hat 10,-€ Strafgeld zu entrichten. Der Vorstand 19.01.2014